Veranstaltung: | Aufstellungs-MV OV WALSUM |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 0.3. Beschluss über das Wahlverfahren |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 20.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.03.2025, 23:15 |
A4: Wahlverfahren und Redezeiten
Antragstext
Ein*e Kandidat*in ist nach unserer Satzung gewählt, wenn sie*er mehr als 50 %
der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann (absolute Mehrheit). Ist dieses
Quorum bei Feststellung des Wahlergebnisses nicht erreicht, so wird ein zweiter
Wahlgang durchgeführt. Zu diesem Wahlgang sind die KandidatInnen zugelassen, die
im ersten Wahlgang mindestens 10% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich
vereinigen konnten. Erreicht auch hier kein*e Kandidat*in die absolute Mehrheit,
so wird ein dritter Wahlgang durchgeführt, zu dem zugelassen ist wer im zweiten
Wahlgang mindestens 20% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen
konnten. Erreicht auch hier kein*e Kandidat*in die absolute Mehrheit, so
entscheidet die Mitgliederversammlung, ob das Wahlverfahren für die nicht
besetzte Position neu eröffnet, oder die Wahl auf die nächste
Mitgliederversammlung vertagt wird.
Bei der Verbundenen Einzelwahl richten wir uns nach den Bestimmungen von Bündnis
90/Die Grünen NRW: Die Platzierung auf einer Liste erfolgt nach der Anzahl der
erreichten Stimmen. Bei Stimmgleichheit werden weitere Wahlgänge unter den
Kandidat*innen durchgeführt, die Stimmgleichheit erreicht haben. Bei
Stimmengleichheit im 3. Wahlgang entscheidet das Los, sofern die Kandidat*innen
mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten haben.
Die Reserveliste für die Bezirksvertretungen wird gemäß des Frauenstatuts von
Bündnis 90/Die Grünen NRW quotiert gewählt. Die Wahl der Direktwahlkreise
(Wahlbezirke) ist von dieser Regelung ausgenommen, da hier nur ein Platz gewählt
wird ist dieser offen zu wählen.
Die Vorstellung der Kandidat*innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge nach
Nachnamen.
Für die Wahlen wird zunächst mittels elektronischer Abstimmgeräte ein
Meinungsbild erstellt. Gewählt wird in Schriftlicher Schlussabstimmung auf einem
Wahlzettel. Die Schriftliche Schlussabstimmung muss die Möglichkeit enthalten,
sich zu jedem*jeder Kandidat*in mit Ja/Nein/Enthaltung zu verhalten, oder ein
Votum Alle Ja/Alle Nein/Alle Enthaltung abzugeben. Die Schriftliche
Schlussabstimmung über die Bezirksvertretung erfolgt in der OV-Versammlung, die
Schriftliche Schlussabstimmung über die Direktwahlkreise (Wahlbezirke) erfolgt
auf der KV-Versammlung.
Kandidat*innen für die Direktwahlkreise (Wahlbezirke) haben bis zu 5 Minuten
Zeit sich vorzustellen, und bis zu 5 Minuten Zeit, um auf maximal 4 geloste
Fragen zu antworten
Kandidat*innen für die Reserveliste der Bezirksvertretungen haben bis zu 5
Minuten Zeit sich vorzustellen, und bis zu 5 Minuten Zeit, um auf maximal 4
geloste Fragen zu antworten.
Geschäftsordnungsanträge sind in bis zu 2 Minuten einzubringen, oder in der
Ablehnung zu begründen.
Alle übrigen Redebeiträge werden auf 2 Minuten Redezeit begrenzt.
Hinweis auf Wahlrecht und Wählbarkeit in den Bezirksvertretungslisten: Wahlrecht
und Wählbarkeit besitzen nach Kommunalwahlrecht Diejenigen, die in Duisburg
Wahlrecht haben und wählbar sind und ZUSÄTZLICH dazu auch noch im jeweiligen
Stadtbezirk wohnen
Sollte man nicht im Bezirk wohnen, aber sich für einen Wahlkreis aufstellen
lassen, darf man sich entgegen dieser Regelung auch für die Bezirksvertretung
aufstellen lassen.
Begründung
Wir bringen das Wahlverfahren und die Redezeiten als Antrag ein, um uns auf gemeinsame Spielregeln für die Wahlen zu einigen und Transparenz zu schaffen.
Dabei richten wir uns nach der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Duisburg. Wenn in unserer Satzung keine Regelung zu finden ist, wie etwa bei der Quotierung von Listenplätzen nach Frauenstatut, oder zu den Quoren bei den Blockwahlen, wenden wir die Satzung der nächsthöheren Ebene, als von Bündnis 90/Die Grünen NRW, an.
Bei dem Einsatz von elektronischen Abstimmgeräten halten wir uns ebenfalls an den Vorschlag zur Umsetzung durch unseren Landesverband, der eine rechtssichere schriftliche Schlussabstimmung auf einem Wahlzettel vorsieht.
Kommentare